Betreff
Gemäß dem am 01.08.2005 in Kraft tretenden § 20 Abs. 3 Schulgesetz NRW - SchulG wird die Bezeichnung der Wuppertaler Sonderschulen ab 01.08.2005 in Förderschulen mit Förderschwerpunkten geändert.
Vorlage
VO/0512/05
Art
Durchführungsbeschluss