Anerkennung von förderlichen Zeiten gem. § 81 Abs. 8 LBeamtVG NRW auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit von Herrn Oberbürgermeister Professor Dr. Schneidewind
Anerkennung von förderlichen Zeiten gem. § 81 Abs. 8 LBeamtVG NRW auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit von Herrn Oberbürgermeister Professor Dr. Schneidewind