Einigungsstelle der Stadtverwaltung Wuppertal (§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW ) - Bestimmung der von der Dienststelle zu benennende Beisitzerinnen und Beisitzer
Einigungsstelle der Stadtverwaltung Wuppertal (§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW ) - Bestimmung der von der Dienststelle zu benennende Beisitzerinnen und Beisitzer