Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW - Öffnung der als Einbahnstraße geführten Mirker Straße im Abschnitt zwischen der Eckernförder Straße und der Uellendahler Straße
Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW - Öffnung der als Einbahnstraße geführten Mirker Straße im Abschnitt zwischen der Eckernförder Straße und der Uellendahler Straße