Einigungsstelle der Stadtverwaltung Wuppertal (§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW) - Bestimmung der von der Dienststelle zu benennenden Beisitzerinnen und Beisitzer -
Einigungsstelle der Stadtverwaltung Wuppertal (§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW) - Bestimmung der von der Dienststelle zu benennenden Beisitzerinnen und Beisitzer -